Betriebliche Altersvorsorge
 

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

19. Jahrhunderts bieten Unternehmen freiwillige Unterstützungskassen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an. Seit Anfang 2002 haben die Arbeitnehmer ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge, wenn sie einen Teil ihres Gehalts dafür opfern. Darüber hinaus wird diese so genannte Entgeltumwandlung vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Das macht die betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer lukrativer und soll langfristig die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland stärken.
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